Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen Pschorr Bräurosl Festzelt

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Das Pschorr Bräusrosl Festzelt, Inh. Reichert Festzelt GmbH & Co. KG (nachfolgend: Festzelt) bietet Ihnen über das Online- Reservierungsportal https://www.braeurosl.de/reservieren (nachfolgend: Reservierungsportal) die Reservierung von Sitzplätzen und den Erwerb von Verzehrgutscheinen (nachfolgend gesamt: die Reservierung) im Festzelt während des Oktoberfestes an.

Diese Reservierungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle über das Reservierungsportal erfolgenden Reservierungen.

Bestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Reichert Festzelt GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.

2. Reservierungen / Verfall der Reservierung

2.1 Die Reservierung von Sitzplätzen ist nur mit Abnahme einer Mindestanzahl von Wertgutscheinen zum Verzehr möglich.

2.2 Zur Vornahme von Reservierungen ist Ihre vorherige Registrierung erforderlich. Sie können sich hierfür auf unserem Reservierungsportal unter Angabe von Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie ggf. Firma und Firmenanschrift und einem selbst gewählten Nutzerpasswort registrieren.

2.3 Mit erfolgter Registrierung können Sie auf unserem Reservierungsportal unter dem von ihnen gewählten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Personen Reservierungsvorschläge für bestimmte Bereiche im Festzelt und die jeweils auf die Reservierung entfallenden voraussichtlichen Preise für den Erwerb von Verzehrgutscheinen (Mindestverzehr) einsehen. Die Endgültigen Preise können erst nach Bestätigung der Bierpreise durch die LH München mitgeteilt werden. Für die Reservierung ist pro Person eine Mindestabnahme von Wertgutscheinen zum Verzehr erforderlich. Eine Reservierung ist nur Tischweise, d.h. für eine Mindestzahl von je 10 Personen möglich.

Die Wertgutscheine können im Festzelt zur Bezahlung von Speisen und Getränken eingelöst werden. Das Reservierungsangebot enthält noch keine verbindliche Reservierungszugsage.

2.4 Mit Bestätigung Reservierungsanfrage geben Sie ein unverbindliches Angebot für den ausgewählten Reservierungsvorschlag (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich) und den Erwerb der damit verbundenen Verzehrgutscheine ab.

2.5 Nach Absendung der Reservierung werden wir den Zugang der Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss der Reservierung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Bestätigung Ihrer Reservierung verbunden werden.

2.6 Auf Ihr Reservierungsanfrage erhalten Sie weiter eine Reservierungsbestätigung samt Zahlungsaufforderung, in der der ausgewählte Reservierungsvorschlag (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich), die damit verbundenen Verzehrgutscheine und endgültigen Preise (Verzehrgutscheine, Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, vgl. Ziff. 3) zusammengefasst sind.  Ihre Reservierung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Festzeltkonzession durch die Landeshauptstadt München und der Zahlung des Rechnungsbetrages.

2.7 Zum Abschluss der Reservierung ist der sich aus der Zahlungsaufforderung ergebende Rechnungsbetrag durch den Kunden binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung zu begleichen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto der Reichert Festzelt GmbH & Co. KG. Mit erfolgter Zahlung wird die Reservierung mit Erteilung der Festzeltkonzession durch die LH München verbindlich.

2.8 Im Falle Überschreitung der Zahlungsfrist gilt dies als Stornierung der Reservierungsanfrage (vgl. Ziff. 5.2) durch den Kunden.

2.9 Nach Zahlungseingang und Erteilung der Festzeltkonzession werden die Verzehrgutscheine und Einlassbänder für den Reservierungszeitraum zeitnah versandt. Eine (persönliche) Abholung der Einlasskarten und Verzehrgutscheine ist nicht möglich. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Rechnung. Zu den darin enthaltenen Preisen und Zahlungsbedingungen wird auf Ziff. 3 verwiesen. Die Rechnung weist für die Verzehrgutscheine keine gesonderte Umsatzsteuer aus. Der Ausweis der Umsatzsteuer kann aus steuerrechtlichen Gründen erst mit der Erbringung der Leistung auf der Bewirtungsabrechnung erfolgen.

2.10 Die Reservierung gilt nur für den Besteller und seine Gäste mit Einlassband zum Reservierungstermin in der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl. Eine kommerzielle oder gewerbliche Weitergabe an Dritte, insbesondere die Versteigerung oder der Verkauf über Internetforen (wie z.B. Ebay, Ticketpool, oktoberfest-tischreservierungen.de o.ä.) ist nicht zulässig, vgl. hierzu Ziff. 7. bis 9. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Maßgabe der Ziff. 7.3 erlaubt.

2.11 Die Reservierungsanfrage und die Reservierungsbestätigung werden durch die Reichert Festzelt GmbH & Co. KG gespeichert und können im Nutzerbereich der Reservierungsplattform eingesehen werden.

2.12 Die Reservierung gilt nur für das jeweilige bei der Reservierung angegebene Oktoberfest. Auch im Falle wiederholter Reservierungen (Bestandskunden) besteht kein Anspruch auf bevorrechtigte Reservierung im Folgejahr.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ab Sitz der Reichert Festzelt GmbH & Co. KG in München zuzüglich Bearbeitungsgebühr, Fracht, Liefer- und Versandkosten.

3.2 Zusätzlich zu den Kosten der Verzehrgutscheinen wird für die Reservierung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 1,50 (Bearbeitungsgebühr aus 2023, Preisanpassungen 2024 möglich) pro reserviertem Platz / Person erhoben.

3.3 Weiter Fallen für den Versand der Einlasskarten und Verzehrgutscheine Versandkosten an. (Preisanpassungen möglich)

Deutschland bis 10.000 € Warenwert: 28,50 € (1000 €: 15,40 €; 2.000 €: 17,80 €; 5.000 €: 23,70 €)
Österreich bis 5.000 € Warenwert: 37,50 € (1000 €: 25,60 €; 2.000 €: 31,60 €)
Schweiz bis 5.000 € Warenwert: 41,10 € (1000 €: 29,20 €; 2.000 €: 35,20 €)
Die Versandkosten für alle anderen Länder werden individuell nach Gewicht und Lieferadresse berechnet und mit der Zahlungsaufforderung ausgewiesen. 

3.4 Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sowie Bankspesen sind vom Käufer zu tragen.

3.5 Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzelts sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Verzehrgutscheine, Bargeld oder EC-Karte (mit PIN) beim zuständigen Servicemitarbeiter zu bezahlen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden.

4. Verzehrgutschein / Lieferung / Einlass / Festbetrieb

4.1 Die Lieferung der Verzehrgutscheine und Einlassbänder für das Festzelt zum Reservierungstermin erfolgt nach Zahlungseingang und Erhalt der Festzeltkonzession innerhalb von Deutschland durch versicherten Versand an die in der Reservierung angegebene Lieferadresse.

4.2 Der Einlass in das Festzelt ist für den Besteller und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband zu dem Reservierungstermin garantiert. Zum Nachweis der Identität des Kunden ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden oder behördliche Auflagen bzw. Schutz- und Hygienekonzepte des Festzelts missachten, den Zutritt zum Festzelt zu verwehren. Ihre reservierten Plätze können nur bis spätestens 20 Minuten nach Reservierungsbeginn für Sie freigehalten werden. Das Festzelt behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischem Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Den genauen Platz Ihrer Reservierung entnehmen Sie am Tag Ihrer Reservierung dem Aushang am Haupteingang oder im Informationsbüro des Festzelts.

4.3 Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl/ Sitzplätze und für die Dauer der Reservierung. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Alle nicht besetzten Plätze können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Bei vollständigem Verlassen des Tischs verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze.

4.4 Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach Reservierungsende freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.

4.5 Die erworbenen Verzehrgutscheine können ausschließlich im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt der Pschorr Bräurosl sowie im Zeitraum nach der Wiesn bis einschließlich zum 30.11.2024 im Stammhaus „Donisl“ am Marienplatz in München eingelöst werden. Die Barauszahlung und Erstattung von Restwerten aus Gutscheinen ist ausgeschlossen. Nicht verbrauchte Verzehrgutscheine werden nach der Wiesn bis einschließlich zum 30.11.2024 einmalig pro Bestellung gegen Vorlage der Gutscheine samt Rechnung im Original vor Ort im Wiesnbüro (Thiereckstraße 4, 80331 München) erstattet. Die Öffnungszeiten sind unter www.braeurosl.de einsehbar. Die Erstattung erfolgt bargeldlos im Wege der Überweisung.

Ausgenommen von dieser Regelung sind zusätzlich gebuchte Leistungen für Tomahawk-Steak, Gourmet-Menü, Donisl’s Traditionsmenü, Brotzeitbrettl und „Gedeckter Tisch“. Wertgutscheine für diese gebuchten entgeltlichen Zusatzleistungen können aufgrund des erhöhten Vorbereitungsaufwands und/oder der beschränkten Haltbarkeit allein für die gebuchte Zusatzleistung in dem jeweils gebuchten Reservierungszeitraum eingelöst werden.

4.6 Unentgeltliche Gratis Gutscheine des Festzelts können ausschließlich während des aufgedruckten Zeitraums im Festzelt der Pschorr Bräurosl für den auf dem Gutschein bestimmten Verzehr verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Erstattung von Restwerten ist ausgeschlossen.

4.7 Das Rauchen im Festzelt und das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ins Festzelt ist untersagt. Das Festzelt ist berechtigt, beim Einlass Taschenkontrollen durchzuführen.

5. Stornierung / Teilstornierung

5.1 Sollte der Festbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, ist das Festzelt berechtigt, Reservierungen ganz oder teilweise zu stornieren. Von der Stornierung betroffene Verzehrgutscheine werden in diesem Fall an den Kunden rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Festwirt oder der Reichert Festzelt GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen.

5.2 Wird die Rechnung nicht vollständig fristgerecht binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so gilt dies als Stornierung der Reservierungsanfrage. Die Reservierung entfällt. Das Festzelt ist in diesem Fall berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben.

5.3 Stornierungen durch den Kunden sind darüber hinaus nur als registrierter Nutzer in Textform über das Reservierungsportal oder per E-Mail an reservierung@braeurosl.de möglich. Stornierungen können nur tischweise erfolgen. Stornierungen, die bis zum 30.06.2024 beim Festzelt eingehen, sind kostenfrei möglich. Für Stornierungen des Kunden, die ab dem 01.07.2024 erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages erhoben. Stornierungen des Kunden, die nach dem 01.09.2024 erfolgen und Stornierungen von Reservierungen nach Versand von Einlasskarten und Verzehrgutscheinen sind ausgeschlossen.

6. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Gemäß § 312c Abs. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht des Kunden beim Erwerb einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Zahlung durch den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme der bestellten Reservierung und Verzehrgutscheine.

7. Weitergabe von Reservierungen

7.1 Zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit zu sozialverträglichen Preisen und zur Durchsetzung von Hausverboten liegt es im Interesse des Festzelts, der Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. durch Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also nicht unmittelbar auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen, Verzehrgutscheine und/oder Einlasskarten) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;

b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;

d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3

a) Die private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt und der der neue Reservierungshalter anstelle des Kunden in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, soweit:

aa) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,

bb) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Festzelt einverstanden ist und

cc) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung vorab über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung (zumindest konkludent) als zulässig erklärt hat.

b) Alternativ kann die Weitergabe einer Reservierung unseres Festzelts zu nicht kommerziellen bzw. nicht gewerblichen Zwecken über die von uns autorisierte Online Plattform www.oktoberfest-booking.com, einem Dienst der Festzelt OS GmbH, erfolgen. Die Weitergabe wird hier nach Ihrer Registrierung und Verifizierung der Reservierung im Wege des Tauschs oder Kaufs zu den Konditionen der Ursprungsreservierung ermöglicht. Es gelten die Bedingungen von www.oktoberfest-booking.com.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) oder b) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.

7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:

Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,

a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;

c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;

e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.

8. Vertragsstrafe

8.1 Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

8.2 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.

8.3 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.

9. Auszahlung von Mehrerlösen

9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Pschorr Bräurosl Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 7.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.

10. Informationen Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Die europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zwischen Unternehmen und Verbrauchern bereitgestellt. Dies ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zu dieser Angabe verpflichtet. Wir beteiligen uns jedoch nicht an dieser Art der Streitschlichtung.

11. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Der Kunde stimmt der Nennung seines Namens auf im Festzelt ausgehängten Reservierungslisten und Tischschildern ausdrücklich zu.

12. Vertragstext

Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.

13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Reichert Festzelt GmbH & Co. KG. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen  allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Können sich die Parteien innerhalb angemessener Frist nicht auf die Formulierung der Ersatzregelung einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.

Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, sofern sich eine Bestimmung als undurchführbar oder lückenhaft herausstellen sollte.

14. Unsere Kontaktdaten

Reichert Festzelt GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Peter Reichert
Weinstraße 1
D-80333 München

E-Mail: reservierung@braeurosl.de